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FG Düsseldorf 06.07.2006 11 K 1681/04 F, NWB direkt 42/2006 S. 4

Mitunternehmerschaft zwischen Ehegatten durch schlüssiges Handeln

Ehegatten begründen durch schlüssiges Handeln eine Mitunternehmerschaft, wenn die Ehefrau, nachdem dem Ehemann die Konzession zum Weiterbetrieb der von ihm geführten Gaststätte entzogen wurde, das Gewerbe auf sich anmeldet, mit allen Rechten und Pflichten dem Pachtvertrag beitritt und die steuerlichen Belange gegenüber den Finanzbehörden wahrnimmt, während der Ehemann weiterhin die laufenden unternehmerischen Entscheidungen trifft.