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BFH 24.05.2006 I R 93/05, NWB direkt 42/2006 S. 3

Änderung eines Folgebescheids nach Aufhebung eines Grundlagenbescheids

Ein Anspruch auf Korrektur eines Folgebescheids nach Maßgabe des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO muss im gerichtlichen Verfahren im Wege der Verpflichtungsklage geltend gemacht werden. Die Aufhebung eines Feststellungsbescheids (Grundlagenbescheid) führt nur dann dazu, dass der bisher in diesem Bescheid beurteilte Sachverhalt nunmehr unmittelbar im Einkommensteuerbescheid (Folgebescheid) beurteilt werden kann, wenn sie als Erlass eines negativen Feststellungsbescheids zu werten ist. Anderenfalls bleibt der betreffende Sachverhalt einer Überprüfung im Einkommensteuerverfahren entzogen. Wird ein als Grundlagenbescheid wirkender Feststellungsbescheid aufgehoben, ohne dass damit der Erlass eines negativen Feststellungsbescheids verbunden ist, muss eine von dem Feststellungsbescheid ausgelöste Änderung des Folgebescheids ruc...