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NWB Nr. 42 vom Seite 3518

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften

Die Bundesregierung will die Kraftfahrzeugsteuer für schwere Lkw über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auf das nach EU-Recht zulässige Mindestniveau absenken. Dazu hat sie einen Entwurf zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften (BT-Drucks. 16/2718) vorgelegt.

Danach soll die Höchststeuer in allen vier Emissionsklassen um jeweils rund 109 € gesenkt werden, wodurch sich für Lkw der Schadstoffklassen S 2 und besser eine Höchststeuer von 556 € im Jahr ergeben würde, die bei mehr als 12,2 Tonnen Gesamtgewicht erreicht wird. Die Höchststeuer für Anhänger soll von 894,76 € (bei mehr als 23,8 Tonnen Gesamtgewicht) auf 373,24 € (bei mehr als zehn Tonnen Gesamtgewicht) gesenkt werden.

Nach Regierungsangaben werden dadurch mautpflichtige Fahrzeugkombinationen, die vor allem im Güterkraftverkehr üblich sind, abgestuft entlastet. Die Steuerlast würde für eine 40-Tonnen-Kombination von zurzeit jährlich 1 521 € bis auf 929 € sinken. Die Absenkung käme auch den Fahrzeugen zugute, für die nur wenig oder keine Maut gezahlt wird, weil sie nur wenig auf Autobahnen fahren. Der Anhängerzuschlag für Zugfahrzeuge soll künftig einhe...