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BGH 09.10.2006 II ZR 46/05, NWB 42/2006 S. 342

Gesellschaftsrecht | Befugnis zur Fortsetzung einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage nach Wegfall der Aktionärsstellung durch Squeeze out

Die Befugnis eines (Minderheits-)Aktionärs zur Beschlussanfechtung entfällt nicht mit seinem rechtswirksamen Ausschluss aus der beklagten Aktiengesellschaft im Rahmen eines Squeeze-out-Verfahrens (). Ein Aktionär ist zur Fortführung einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage (§ 265 Abs. 2 ZPO analog) nicht nur bei freiwilliger nachträglicher Aufgabe seiner Aktionärsstellung im Wege der Veräußerung seiner Aktien, sondern auch im Falle des „zwangsweisen” Verlusts dieser Rechtsposition durch Squeeze out (§ 327a AktG) befugt, sofern er ein rechtliches Interesse an einer Verfahrensfortsetzung hat. Ein solches rechtliches Interesse nahm der BGH im Streitfall zugunsten des Klägers an: Die Übertragung des wesentlichen betriebsnotwendigen Vermögens der Gesellschaft auf ihre Hauptaktionär...