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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen 25.09.2006 34 - S 3804 - 012 - 37 030/06, NWB 42/2006 S. 341

Erbschaftsteuer | Berechnung des nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG steuerfreien Betrags bei der Zugewinngemeinschaft

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hat mit Erlass v. - 34 - S 3804 - 012 - 37 030/06 zur Berechnung des nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG steuerfreien Betrags bei der Zugewinngewinngemeinschaft Stellung genommen. R 11 Abs. 5 ErbStR ist danach mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Umrechnung des steuerfreien Betrags der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung nach dem Verhältnis von Steuerwert und Verkehrswert des Nachlasses des verstorbenen Ehegatten einschließlich der Hinzurechnungen nach R 11 Abs. 4 ErbStR erfolgt. Die Hinzurechnungen zum Endvermögen des Erblassers nach § 1375 Abs. 2 BGB bleiben bei der Ermittlung des Verhältnisses unberücksichtigt. R 11 Abs. 5 ErbStR wird im Rahmen der nächsten Änderung der ErbStR entsprechend angepasst. Der Erlass des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen nebst Beispiel ist online abrufbar unter NWB RAAAC-17050.