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FG München Beschluss v. - 15 K 5471/02

Gesetze: FGO § 62 Abs. 1 S. 2

Voraussetzungen für die Anordnung des Gerichts, einen fachkundigen Bevollmächtigten oder Beistand hinzuzuziehen

Leitsatz

Das Gericht darf die Hinzuziehung eines fachkundigen Prozessbevollmächtigten oder Beistands anordnen, wenn die prozessfähigen Kläger Hinweise des Gerichts auf die prozessuale Situation (hier: Unzulässigkeit der Klage) und auf die daraus resultierende Veranlassung ignorieren, ihre Ausführungen vollinhaltlich neben der Sache liegen und ihre Rechtsverfolgung trotz eigentlich überschaubarer rechtlicher Situation als mutwillig erscheint.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAC-16779

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