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Einkommensteuer | Öffnungsklausel bei der Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz ab dem Jahr 2005
Wer nachweist, dass er bis zum mindestens 10 Jahre lang Beiträge oberhalb des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat, kann insoweit gem. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a, Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung die für ihn günstigere Ertragsanteilsbesteuerung beantragen ( sog. Öffnungsklausel oder Escapeklausel). Hierbei ist nicht erforderlich, dass mindestens 10 Jahre lang Beiträge oberhalb des Höchstbeitrags an einen Versorgungsträger gezahlt wurden, sondern die erforderlichen 10 Jahre oberhalb des Höchstbeitrags können auch durch Einzahlungen an mehrere Versorgungsträger erreicht werden. Für die Frage, ob in einem Jahr Beiträge oberhalb des Betrags des Höchstbeitrags gezahlt wurden, sind sämtliche Beiträge zusammenzurechnen, die in...