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Anfechtung kongruenter Deckungsgeschäfte
Befriedigt der Schuldner in einer finanziell angespannten Situation fällige Ansprüche eines Gläubigers, ist der Benachteiligungsvorsatz abzugrenzen von dem bloßen Willen des Schuldners, seinen gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten gegenüber dem jeweiligen Gläubiger nachzukommen (§§ 133 Abs. 1, 143 Abs. 1 InsO; , ZInsO 2006 S. 833).