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Phasengleiche Aktivierung einer Dividendenforderung
(1) Eine Dividendenforderung ist gem. nrkr. , F, 9 K 4409/05 K, F NWB YAAAB-79585 (BFH-Az.: I R 15/06, EFG 2006 S. 899) bereits vor der Fassung des Gewinnverwendungsbeschlusses zu aktivieren, wenn die Gesellschafter ihre feste Absicht, eine bestimmte Gewinnverwendung künftig zu beschließen, durch einen bereits im Gewinnentstehungsjahr gefassten Beschluss dokumentiert haben, ihnen im Zeitpunkt der letztgenannten Beschlussfassung der für die Ausschüttung zur Verfügung stehende Gewinn weitestgehend bekannt war und der auszuschüttende Gewinn beziffert wurde oder aufgrund eines im Beschluss festgelegten Berechnungsschemas am Bilanzstichtag weitestgehend genau bestimmt werden kann. (2) Aus dem (BStBl I S. 1510) lässt sich kein Anspruch auf eine pha...