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BFH 09.08.2006 I R 11/06, StuB 19/2006 S. 761

Aktivierung des Anspruchs auf Rückdeckung der Zusage auf Hinterbliebenenversorgung

Der Anspruch aus der Rückdeckung einer Zusage auf Witwenversorgung ist – mit dem vom Versicherer nachgewiesenen Deckungskapital – zu aktivieren (Anschluss an die , BStBl II S. 654 = Kurzinfo StuB 2004 S. 605, sowie I R 8/03, BFH/NV 2004 S. 1234 = Kurzinfo StuB 2005 S. 34; Bezug: § 8 Abs. 1 KStG; § 5 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1, § 6a EStG; § 240 Abs. 1, Abs. 2, § 246 Abs. 1, § 252 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 4 zweiter Halbsatz, § 246 Abs. 2 B. II. 4 HGB).

Praxishinweise: Ebenso wie der Anspruch der Versichertenperson auf eine Rente zu behandeln ist, ist auch der Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu behandeln. Der Rückdeckungsanspruch, der der Sicherung der Zahlungen bei Eintritt des Versorgungsfalls dient, stellt eine Forderung gegen den Versicherer dar und ist – anders als der Anwartschaftsa...