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Steuerrecht | keine Begrenzung für Notargebühren und Abgaben auf die Übertragung von Wertpapieren
Nach dem (Rs. C-193/04) verstoßen Notarkosten für die Übertragung von Gesellschaftsanteilen in Portugal nicht gegen europäisches Recht, weil sie sich aus einem Fixbetrag und einem, am Gesamtwert der Transaktion bemessenen, variablen Betrag zusammensetzen.
▶ Urteil: Eine nationale Regelung, wonach für die Beurkundung einer Übertragung von Gesellschaftsanteilen, die nicht mit einer Erhöhung des Gesellschaftskapitals verbunden ist, pauschal und/oder nach dem Wert der übertragenen Anteile bestimmte Gebühren erhoben werden, verstößt nicht gegen die Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17.7.1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital in der durch die Richtlinie 85/303/EWG des Rates vom 10.6.1985 geänderten Fassung.