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FG Niedersachsen 10.08.2005 2 K 708/04, NWB direkt 41/2006 S. 8

Als Wohnhaus genehmigtes Objekt

Erwirbt ein Steuerpflichtiger ein älteres Haus, das ursprünglich als Wohnhaus genehmigt worden ist und laut Bauzeichnungen ein solches darstellt, hat er kein Wochenendhaus erworben und kann demgemäß Eigenheimzulage beanspruchen. Ist ein Objekt über Jahre hinweg von mehreren Familien zu Wohnzwecken ständig genutzt worden und haben die Behörden die dauerhafte Nutzung zu Wohnzwecken nicht beanstandet, ist davon auszugehen, dass das Haus seinerzeit in Übereinstimmung mit geltenden Vorschriften errichtet und genutzt worden ist, selbst wenn die zurückliegenden Vorgänge sich nicht mehr aufklären lassen.