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FG Berlin 14.08.2006 8 K 8004/04, NWB direkt 41/2006 S. 4

Keine 1-v.H.-Regelung auf Fahrzeuge, die als Lastkraftwagen genutzt werden

Die sog. 1-v.H.-Regelung zur Bemessung des Werts der privaten Kraftfahrzeugnutzung ist auf Kraftfahrzeuge, bei denen es sich ihrer Funktion nach um Lastkraftwagen handelt, nicht anzuwenden. Auf die kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung (hier: Pkw) kommt es für die Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG nicht an. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG enthält lediglich eine Regelung über die Bewertung der Privatnutzung, die die tatsächliche Nutzung des betreffenden Wirtschaftsguts zu privaten Zwecken voraussetzt. Der allgemeine Erfahrungssatz, dass Pkw und Krafträder typischerweise für private Zwecke mit genutzt werden, lässt sich jedoch nicht auf Lastkraftwagen und Zugmaschinen anwenden.