Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Hinzuschätzung von Umsatzerlösen aufgrund ungeklärter Bareinzahlungen
Es obliegt dem Antragsteller im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung substantiiert darzulegen, dass sein Gewerbe nicht die Voraussetzungen für ein Handelsgewerbe erfüllt, denn gem. § 1 Abs. 2 HGB besteht die widerlegbare Vermutung, dass es sich bei einem Gewerbebetrieb um ein Handelsgewerbe handelt. Gem. § 162 Abs. 2 AO ist insbesondere dann zu schätzen, wenn der Steuerpflichtige über seine Angaben keine ausreichende Erklärung zu geben vermag. Das Gleiche gilt, wenn die Buchführung oder die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen der Besteuerung nicht nach § 158 AO zugrunde gelegt werden können.