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Lohnsteuer | Zinszahlungen des Arbeitgebers für ein vom Arbeitnehmer aufgenommenes Darlehen sind steuerpflichtiger Arbeitslohn
Verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Darlehensgeber zur Zahlung von Zinsausgleichszahlungen, ist nach dem nachträglich zur Veröffentlichung bestimmten NWB SAAAB-88792 steuerpflichtiger Arbeitslohn anzunehmen. Für die Anwendung der Verwaltungsanweisung (Abschn. 31 Abs. 8 LStR 1993 bis 1996) ist kein Raum (vgl. bereits NWB EN-Nr. 813/2006). Zu dem Thema „Darlehensgewährung an Arbeitnehmer” siehe auch den Beitrag von Werner, NWB F. 6 S. 4723.