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Einkommensteuer | Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts
Die Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts wegen irreparabler Vertragsstörungen stellt nach dem NWB JAAAC-16503 kein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG dar. – Anmerkung: Wie so oft im Steuerrecht hat diese Entscheidung zweierlei Wirkung. Im Streitfall günstig, wirkt sie sich bei Verlusten eher nachteilig aus. In den meisten Fällen aber wird man kaum mit Gewinn aus solch fehlgeschlagenen Geschäften herauskommen. Der Gewinn im Streitfall bestand im Übrigen auch nur aus den bereits vorgenommenen Absetzungen für Abnutzung.