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Zweitwohnungsteuer – wieder Rechtsstreit anhängig
Nachdem das und 1 BvR 2627/03 entschieden hatte, dass der grundgesetzlich garantierte Schutz der Ehe verletzt wird, wenn Eheleute, die aus beruflichen Gründen zwei Wohnungen innehaben, mit der Zweitwohnungsteuer belastet werden (vgl. hierzu Kanzler, NWB F. 12 S. 267), ist nun, so der DStV, vor dem Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein ein Verfahren anhängig, in dem andere Aspekte der Erhebung der Zweitwohnungsteuer überprüft werden sollen.
Der Kläger trägt vor, dass das aus Art. 14 Abs. 1 i. V. mit Art. 2 Abs. 1 GG abgeleitete Prinzip eigentumsschonender und freiheitsschonender Besteuerung gebiete, auch bei der Zweitwohnungsteuer eine untere Belastungsgrenze einzuhalten, die zumindest für das durchschnittliche selbstgenutzte Einfamilienhaus gelten müsse. Zudem verstoße die Zweitwohnungsteuer gegen das Prinzip der Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit, da sie ohne Rücksicht auf etwaige mit dem Zweitwohnsitz in Zusammenhang stehende Schulden erhoben wird.
Bereits die Erhebung der Zweitwohnungsteuer an sich sei verfassungswidrig, da sie nicht die persönliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Eine bei Anschaffung der Zweitwohnung vorha...