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Dokumentation von Verrechnungspreisen – Kann der Mercosur der Europäischen Union folgen?
Ebenso wie die Europäische Union in Art. 14 EGV hat sich der Mercosur in Art. 1 des Vertrages von Asunción die Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes zum Ziel gesetzt. Charakteristisch für einen gemeinsamen Binnenmarkt ist der freie Verkehr von Personen, Gütern, Dienstleistungen und Kapital. Für Unternehmen, die in einem Mitgliedstaat eines gemeinsamen Marktes ansässig sind und beabsichtigen, in einem anderen Mitgliedstaat ein Unternehmen zu gründen oder dort mit einem Unternehmen Geschäfte zu machen, stellt die Existenz unterschiedlicher Dokumentationsvorschriften für Verrechnungspreise häufig ein großes Hindernis dar. Unterschiedliche umfassende Anforderungen erschweren die Gestaltung eines konsistenten Verrechnungspreiskonzepts und die Erstellung separater Einzeldokumentationen ist nicht nur für kleine und mittlere Unternehmen oftmals unwirtschaftlich.
Die Europäische Kommission hat dieses Problem erkannt und das Mandat des gemeinsamen EU-Verrechnungspreisforums bis Ende 2006 verlängert. Die Untersuchung von Verrechnungspreisdokumentationen für verbundene Unternehmen bildete von Anfang 2004 bis Mai 2005 den Tätigkeitsschwerpunkt des Forums. Das Ergebnis di...