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Verlustbehandlung bei Kapitalgesellschaften und Konzernen in den Niederlanden – ein Überblick
Kapitalgesellschaften im niederländischen Steuerrecht können vorhandene Verluste auf vielfältige Art und Weise, z. B. durch Bildung einer fiskalischen Einheit im Konzernverbund, nutzen.
Die unterschiedlichen Verlustnutzungsformen wurden aber in den letzten Jahren von der Regierung teilweise stark eingeschränkt. Auch innerhalb künftiger Steuerreformen sind weitere Kürzungen im Bereich der Verlustverwertung als Finanzierungsmaßnahme geplant.
I. Allgemeine Bestimmungen zum Verlustabzug
Nach der momentan geltenden Regelung des Art. 20 Abs. 2 WetVpb kann ein in einem Veranlagungszeitraum entstandener Verlust in die drei vorhergehenden Jahre zurückgetragen werden. Dieser Zeitraum soll jedoch im Rahmen der geplanten Steuerreform 2007 auf ein Jahr verkürzt werden. S. 908
Bleiben nach einem Rücktrag nicht ausgeglichene Verluste bestehen, lässt das niederländische Steuerrecht einen zeitlich und betragsmäßig unbegrenzten Verlustvortrag zu. Durch die Steuerreform 2007 soll auch dieser auf einen Vortragszeitraum von acht Jahren beschränkt werden. Gem. Art. 20 Abs. 4 WetVpb sind die Verluste in der Reihenfolge, in der sie entstanden sind, mit Gewinnen zu verrechnen.