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Entnahme und Verkauf eines ohne Vorsteuerabzugsrecht erworbenen Pkw
BFH-Urteil bestätigt Gestaltung bei Pkw-Verkauf
Wurde ein Geschäftswagen ohne Recht auf Vorsteuerabzug angeschafft, ist dessen spätere Veräußerung aus dem Unternehmensvermögen heraus i. d. R. dennoch umsatzsteuerpflichtig. Durch eine rechtzeitige (nicht steuerbare) Entnahme kann die Umsatzsteuer vermieden werden. Der BFH hat diese Gestaltung in einem aktuellen Urteil bestätigt.
Anschaffung ohne Recht auf Vorsteuerabzug
Eine Steuerberater-GbR hatte im Jahr 1995 einen gebrauchten Pkw zum Preis von 43 880 DM erworben. Weil der Verkäufer die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG angewandt hatte, wurde die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen. Ein Vorsteuerabzug war für die GbR deshalb nicht möglich. Der Wagen wurde in der Folgezeit u. a. einem der Gesellschafter unentgeltlich zur privaten Nutzung überlassen und die Verwendung für unternehmensfremde Zwecke versteuert (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG a. F.).
Im Jahr 1998 wurde das Fahrzeug im Rahmen des Erwerbs eines neuen Geschäftswagens für 23 500 DM in Zahlung gegeben. Der Umsatz wurde von der GbR nicht der Besteuerung unterworfen, weil beim Erwerb (des Altfahrzeugs) kein Vorsteuerabzug möglich war.
Finanzgericht sieht Entnahme vor Veräußerung
Das FG Baden-Württemberg hatte der Klage zunächst stattgegeben. Es vertrat die Au...