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BBB 10/2006 S. 296

Bürgschaften für Unternehmen der Sozialwirtschaft

Die Bürgschaftsbank für Sozialwirtschaft GmbH übernimmt Bürgschaften für Darlehen, Kredite und Leasingverträge, die der Gründung, dem Ausbau oder der Sicherung sozialer Einrichtungen dienen. Sie arbeitet bundesweit und ist in ihrer Spezialisierung einzigartig. Antragsberechtigt sind soziale Organisationen bzw. Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland unter folgenden Voraussetzungen:

  • Bürgschaften werden nur übernommen, wenn sonstige Sicherheiten nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen.

  • Kredite können nachträglich nicht verbürgt werden, wenn sie bereits vor Beantragung der Bürgschaft gewährt wurden.

  • Bei dem Kreditnehmer muss es sich um bewährte und zuverlässige Fachleute handeln.

  • Der Betrieb soll existenz- und wettbewerbsfähig sein.

  • Das Eigenkapital muss in einem tragbaren Verh...