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Inventurverfahren im Überblick
Der Count-down läuft: Unterstützen Sie Ihren Mandanten bei den (letzten) Vorbereitungen
Das Jahr neigt sich dem Ende zu und die Inventur steht bei Ihren Mandanten vor der Tür. Erinnern Sie deshalb an die rechtzeitige Planung, denn die gesetzliche Pflicht zur Aufnahme der Vermögensgegen-stände und Schulden führt zu erheblichen zeitlichen und personellen Belastungen und entsprechenden Kosten, auch wenn der Gesetzgeber verschiedene Erleichterungen einräumt. Unterstützen Sie daher Ihren Mandanten und informieren Sie ihn über die einzelnen Anforderungen der Inventurverfahren.
I. Die Inventur und ihre Verfahren
Jeder Kaufmann muss zu den Inventuranlässen „Beginn seines Handelsgewerbes” sowie „Schluss eines jeden Geschäftsjahres” ein Verzeichnis über die Art und den Wert seiner Vermögensgegenstände und Schulden erstellen (§ 240 Abs. 1 und 2 HGB). Die Aufnahme kann anhand unterschiedlicher Verfahren erfolgen: nach Stichtagsinventur, permanenter Inventur, Inventur bei automatisch gesteuerten Lagersystemen sowie Stichprobeninventur.
II. Stichtagsinventur
Nach dem Zeitpunkt der Durchführung der körperlichen Aufnahme unterscheidet man die Aufnahme am Bilanzstichtag und die vor- oder nachverlegte Stichtagsinventur (ze...