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BBB Nr. 10 vom Seite 319

Direktversicherung: Betriebliche Altersversorgung mit Perspektive

von Torsten Schubert, Wentorf

Durch die Steuerlast und die Sozialabgaben bleibt vielen Arbeitnehmern vom Gehalt oft weniger als die Hälfte übrig. Daher ist es nicht erstaunlich, dass im Rahmen der Altersversorgung die Direktversicherung immer beliebter wird: Arbeitnehmer können Jahr für Jahr Teile des Gehalts – steuerfrei – für ihr Alter zurücklegen. Auch für Arbeitgeber bietet diese Form der Altersversorgung einige Vorteile.

I. Transparenz und Vereinfachung durch das Alterseinkünftegesetz

Durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) ist die geförderte Altersversorgung einfacher und transparenter geworden. Da bei Neuverträgen ab 2005 generell die nachgelagerte Besteuerung gilt, werden die verschiedenen Durchführungswege weitestgehend gleichgestellt. Hinzu kommt, dass Anwartschaften zukünftig leichter übertragbar sind. Wer fürs Alter vorsorgen will, kann wählen zwischen

  • Riesterverträgen,

  • Rürup-Verträgen sowie einer

  • Pensionskasse.

Und dann gibt es noch die Direktversicherung, die offensichtlich immer beliebter wird. Einige Experten behaupten sogar, die Direktversicherung könnte die Pensionskasse als beliebteste Form der betrieblichen Altersversorgung ablösen (vgl. zu Pensionsfonds BBB 2/2006 S. 57 und zur Unterstützungsk...