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BBB Nr. 10 vom Seite 305

Erbschaftsteuerliche Immobilienbewertung und Verkehrswertnachweis

So minimieren Sie die Steuerlast Ihres Mandanten

von Dipl.-Finanzw. (FH), Verw.-Dipl. Dirk Eisele, Boppard/Rhein

In den kommenden Jahren werden sich hohe Erbschaftsvermögen auftürmen. Nach Schätzungen der Allianz-Gruppe lag das Erbvermögen in den Jahren 2000 bis 2005 bei ca. 720 Mrd €, wovon etwa 377 Mrd € auf Immobilienvermögen entfielen. Für den Zeitraum 2006 bis 2015 wird das vererbte Immobilienvermögen nach diesen Schätzungen 1 Bio € (!) überschreiten. Während sich die Gestaltungsplanungen hinsichtlich Erbschaft- und Schenkungsteuer regelmäßig mit Fragen zu Steuerklassen, persönlichen und sachlichen Freibeträgen sowie den Vorzügen vorweggenommener Erbfolgen und mittelbarer Grundstücksschenkungen auseinandersetzen, verdeutlicht der folgende Beitrag, wie Sie als Steuerberater den Mandanten bei der Ermittlung des Verkehrswerts seiner Immobilie unterstützen können. Dieser hat so auch die Möglichkeit, seine Steuerlast zu reduzieren. S. 306

I. Erbschaftsteuerliche Immobilienbewertung

Sind Grundstücke Gegenstand der Erbschaft- oder Schenkungsbesteuerung, so ist für diese Zwecke eine Grundbesitzbewertung – eine sog. Bedarfsbewertung – durchzuführen. In besonders geregelten Ausnahmefällen ist diese ...