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Tausch von Anteilen an Kapitalgesellschaften
Das Tauschgutachten des BFH befasst sich mit der Rechtsfrage, ob im Falle der Übertragung der Anteile an einer Kapitalgesellschaft im Wege des Tauschs gegen die Übertragung von Anteilen an einer anderen Kapitalgesellschaft ein entgeltliches Geschäft vorliegt. Stille Reserven werden nicht aufgedeckt, wenn die jeweiligen Anteile art-, wert- und funktionsgleich sind. Das Tauschgutachten betrifft mithin den Fall, dass im Betriebsvermögen gehaltene Anteile an einer Kapitalgesellschaft auf einen anderen Rechtsträger im Wege des Tauschs übergehen. Demgegenüber befasst sich das Tauschgutachten nicht mit der Fragestellung, ob eine zur Aufdeckung der stillen Reserven führende Entnahme dann gegeben ist, wenn der bisherige Einzelunternehmer diesen Betrieb unentgeltlich auf einen Rechtsnachfolger übert...