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BFH X B 138/06, NWB direkt 40/2006 S. 4

Gewillkürtes Betriebsvermögen

Die Widmung eines Wirtschaftsguts zu gewillkürtem Betriebsvermögen setzt die objektive Eignung voraus, den Betrieb zu fördern und ihm zu dienen. Die Eignung zur Förderung eines Gewerbebetriebs kann bei einem zu fremden Wohnzwecken vermieteten Grundstück grundsätzlich vorliegen. Sie fehlt jedoch, wenn das Grundstück zu fast 100 v. H. fremdfinanziert ist und die Fremdkapitalzinsen höher sind als die Mieterträge. Dass das Grundstück in Zukunft einmal gewinnbringend sein wird, kann einen betrieblichen Förderungszusammenhang nicht begründen; maßgebend sind die Umstände im Zeitpunkt der Einlage.