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Steuerstundungsmodelle im Bereich des Kapitalvermögens vor dem Aus
Abschaffung mit verfassungswidriger Rückwirkung – Hinweise für die Beratungspraxis
Am hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2007 in einer überarbeiteten Fassung beschlossen. Die Regelungen sehen dabei u. a. vor, die Verlustverrechnungsmöglichkeiten für Steuerstundungsgestaltungen weiter einzuschränken. So soll ein neuer § 20 Abs. 2b EStG eingeführt werden, der letztendlich zu einer Ausweitung der Regelungen des erst mit Gesetz vom neu eingeführten § 15b EStG führt. Bezogen sich Verlustverrechnungsbeschränkungen bislang ausschließlich auf gewerbliche Einkünfte und solche aus Vermietung und Verpachtung, sollen derartige Einschränkungen nunmehr entsprechend auch für die Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten. Überraschend ist dabei weniger die Tatsache, dass die bisherige Gesetzeslücke nun geschlossen werden wird, als vielmehr der Umstand, dass die Einführung der Verlustverrechnungsbeschränkung rückwirkend auf den erfolgen soll. Der folgende Beitrag setzt sich daher kritisch mit den Planungen des Gesetzgebers auseinander und gibt konkrete Gestaltungshinweise für die Beratungspraxis.
I. Bisherige Regelung in § 15b EStG
Die Regelung des § 15b EStG bestimmt, dass Verluste aus Steuerstundungsmodellen weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit E...