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BBV 10/2006 S. 296

EuGH schränkt Gesetz gegen Steuerflucht ein

Bei der Prüfung, ob eine beherrschte ausländische Gesellschaft einer wirklichen Tätigkeit nachgeht, müssen die nationalen Behörden objektive, von dritter Seite nachprüfbare Anhaltspunkte und nicht nur subjektive Überlegungen berücksichtigen. Dies hat der entschieden und damit u. a. eine Diskussion über die Missbrauchsregelung nach dem deutschen AStG in Gang gesetzt.

In dem entschiedenen Streitfall hatte der britische Konzern Cadbury-Schweppes zwei Tochtergesellschaften erklärtermaßen aus dem Grund in Irland gegründet, um die niedrigeren Steuersätze zu nutzen. Die Aufgabe dieser beiden Gesellschaften besteht darin, Geldmittel zu beschaffen und sie dem Konzern zur Verfügung zu stellen.

Die britische Steuerbehörde sah in der Konstruktion eine missbräuchliche Steuerges...