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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 354/2004

Gesetze: AO § 182 Abs. 1 Satz 1, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Bindungswirkung eines für Zwecke der Erbschaftsteuer erlassenen Feststellungsbescheides

Leitsatz

Ein Feststellungsbescheid, dem ein Schenkungsvorgang zugrunde liegt und der ausweislich seiner Bezeichnung für Zwecke der Erbschaftsteuer erlassen wurde, entfaltet Bindungswirkung i.S.d. § 182 Abs. 1 Satz 1 AO lediglich durch Berücksichtigung als Vorerwerb bei der Erbschaftsbesteuerung gem. § 14 ErbStG, nicht jedoch für Zwecke der Schenkungsteuer hinsichtlich des Schenkungsvorganges selbst.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
FAAAC-14303

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