Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Betriebsprüfungen für Konzerne und verbundene Unternehmen zentralisieren
Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag des Bundesrechnungshofes, eine zentral zuständige Betriebsprüfung für Konzerne und international verbundene Unternehmen einzuführen. Dazu müsse jedoch die Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern bei der Verwaltung der Besitz- und Verkehrsteuern geändert werden, heißt es in der Antwort der Regierung (16/2583) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/2450). Ein konkreter Zeitrahmen könne noch nicht genannt werden. Nach Aussage der Regierung sind keine Schritte geplant, um die zeitlichen Abstände zwischen den Betriebsprüfungen in allen Größenklassen gesetzlich festzulegen. Bei den Prüfungsintervallen handele es sich um eine Rechengröße, die den durchschnittlichen zeitlichen Abstand zwischen den Betriebsprüfungen in den unterschiedlichen Größenklassen wiedergibt. Er sei von vielen Faktoren abhängig, die nicht planbar seien und auch nicht im Einflussbereich der Bundesregierung lägen. Eine S. 844gesetzliche Regelung zum Prüfungsturnus würde „kontraproduktiv” wirken und dazu führen, dass nicht prüfungswürdige Betriebe geprüft werden, um Turnusvorgaben zu erfüllen. Andererseits könnte ein Interesse daran best...