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Vorschlag der EU-Kommission einer Richtlinie zu Übernahme & Fusionen im Finanzsektor
Die Kommission hat am eine Richtlinie vorgeschlagen, mit der die Rechtssicherheit, Klarheit und die Transparenz des Genehmigungsverfahrens durch die Aufsichtsbehörden in Bezug auf Übernahmen und die Erhöhung von Beteiligungen im Banken-, Versicherungs- und Wertpapiersektor erheblich erhöht werden sollen. Mit dem Änderungsvorschlag wird der bestehende Rahmen in Bezug auf das Verfahren und die von den zuständigen Behörden zu prüfenden Kriterien im Hinblick auf die Beurteilung der Eignung eines Erwerbers erheblich geändert.
Mit den geänderten Richtlinien wird eine genau festgelegte Liste von Kriterien für die Beurteilung der Eignung eines Erwerbers abgesteckt. Dazu zählt eine vollständige Harmonisierung für die Zwecke einer Eignungsbeurteilung in der gesamten EU. Zu diesen Kriterien zählen der Ruf des vorgeschlagenen Erwerbers, der Ruf und die Erfahrung einer jeden Person, die das entsprechende Institut oder die die entsprechende Wertpapierfirma u. U. leitet, die finanzielle Solidität des vorgeschlagenen Erwerbers, die laufende Einhaltung der einschlägigen sektoralen Richtlinien sowie das Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Der ...