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FG Hamburg 31.03.2006 III 155/05, IWB 18/2006 S. 1079

Allgemeines | mittelbare Anteilsvereinigung im Ausland

▶ Urteil: (1) In Bezug auf die mittelbare Vereinigung der Anteile an deutschen grundbesitzenden Urenkelgesellschaften fällt beim Kauf eines ausländischen Konzerns durch einen anderen ausländischen Konzern deutsche Grunderwerbsteuer an. (2) Diese mittelbare Anteilsvereinigung ist dem deutschen FA anzuzeigen (EFG 2006, S. 1274).

▶ Hinweis: Die Klin., eine in den USA ansässige Gesellschaft, war zu 51 v. H. an einer ebenfalls in den USA ansässigen Tochter-Company beteiligt, die ihrerseits Alleingesellschafterin einer deutschen Enkel-GmbH war. Diese wiederum war jeweils zu 100 v. H. an zwei grundbesitzenden deutschen Urenkel-GmbHs beteiligt. 1999 erwarb die Klin. die restlichen 49 v. H. Anteile an der Tochter-Company von einer US-amerikanischen Inc. Hier liegt unzweifelhaft eine sog. mittelbare Anteilsvereinigung ...