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Allgemeines | Absprache zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und der zuständigen Behörde der Tschechischen Republik über die gegenseitige Amtshilfe
Die mit Tschechien getroffene Änderung Nummer 1 zu der Absprache vom zum Auskunftsaustausch für Besteuerungszwecke wurde vom BMF im BStBl I veröffentlicht. Die Änderung Nummer 1 ändert den Art. 10 der Absprache und wurde am unterzeichnet. Zeitpunkt der Anwendung ist der .