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SteuerStud Nr. 10 vom Seite 535

Fall Cornelia Matz und Dessous-Paradies GmbH

Aufgabe aus den Steuern vom Einkommen und Ertrag

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Ralf Simon Hautsch, Würzburg

I. Aufgabenstellung

  1. Ermitteln Sie für Martin und Cornelia Matz das zu versteuernde Einkommen 2005. Gehen Sie dabei auch auf Steuerpflicht und Veranlagungsart ein. Geben Sie den maßgebenden Tarif und evtl. Steuerabzugs- und -ermäßigungsbeträge sowie Hinzurechnungsbeträge an.

  2. Das zu versteuernde Einkommen soll so niedrig wie möglich gehalten werden. Erforderliche Anträge gelten als gestellt und - soweit rechtlich zulässig - genehmigt. Etwaige Steuerbescheinigungen, Zuwendungsbestätigungen und sonstige Nachweise liegen vor, sofern sich aus dem Sachverhalt nichts anderes ergibt. Centbeträge sind zur Vereinfachung wegzulassen.

  3. Weder eine Vorsorgepauschale noch die endgültig abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen sind zu berechnen. Letztere betragen zutreffend je Ehegatte 3 000 €. Gehen Sie davon aus, dass evtl. Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG günstiger als das Kindergeld sind. Beziehen Sie deshalb mögliche Freibeträge für Kinder mit in die Berechnung des zu versteuernden Einkommens ein. Freistellungsaufträge wurden von keiner der im Sachverhalt genannten Person erteilt.

  4. Nehmen Sie zu den einzelnen Punkten des Sachverhalts unter Angabe der ei...