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SteuerStud Nr. 10 vom Seite 511

Die Selbstbelastungsfreiheit im Steuerrecht

Zum Spannungsverhältnis zwischen den Mitwirkungspflichten im Besteuerungsverfahren und dem strafverfahrensrechtlichen Grundsatz „nemo tenetur se ipsum accusare”

von Ass. iur. Peggy Wüstenhagen, Universität Passau

I. Einführung in die Problematik

Der BGH setzt sich in seinem Urteil vom erneut mit der Reichweite des Beweisverwertungsverbotes gem. § 393 Abs. 2 Satz 1 AO auseinander. Der Entscheidung liegt - zusammengefasst - folgender Fall zugrunde:

Der Angeklagte reichte (unter Mitwirkung weiterer Tatbeteiligter) für drei Firmen bei verschiedenen Finanzämtern inhaltlich unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen ein, um unberechtigt Vorsteuererstattungen i. H. von mehreren Millionen DM zu erhalten. Dabei traten die Mittäter des Angeklagten als Inhaber der ausschließlich zu diesem Zweck errichteten Scheinfirmen auf. Zu einer Auszahlung der beantragten Vorsteuererstattungen kam es jedoch in keinem der Fälle.

Da die beantragten Vorsteuererstattungen nicht so schnell, wie vom Angeklagten erhofft, erstattet wurden, erkundigte sich dieser - jeweils unter dem Namen des Inhabers der betroffenen Scheinfirma - mehrmals telefonisch bei den Finanzämtern nach dem Stand des Verfahrens. Bei einem dieser Telefonate erfuhr der Angeklagte, dass hinsichtlich einer der Firmen (A) eine Umsatzsteuersonderprüfung durchgeführt werden sollte. Daraufhin verfasste er unter dem Namen eines Tatbeteiligten eine ...