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FG Hamburg 29.05.2006 5 K 86/06, NWB direkt 39/2006 S. 5

Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Vorfälligkeitsentschädigungen, die durch eine Umschuldung Ende 1998 im Zusammenhang mit der Beendigung der großen Übergangsregelung gem. § 21 Abs. 2 EStG entstanden sind, stellen keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar.