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Steuerberatung | Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater als treuhänderischen Verwalter von Kommanditanteilen
Schadensersatzansprüche von Kapitalanlegern gegen einen Steuerberater als Treuhandkommanditisten einer Publikums-KG wegen eines Verschuldens bei den Beitrittsverhandlungen unterliegen nach dem bis zum geltenden Recht nicht der kurzen, dreijährigen Verjährung nach § 68 StBerG a. F., sondern verjähren nach § 195 BGB a. F. in 30 Jahren (). Eine rechtsgeschäftliche Verjährungsverkürzung (etwa im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen) auf weniger als fünf Jahre ist im Verhältnis zwischen Treugeber und Treuhänder nicht zulässig, weil und solange die Pflichtenstellung des Treuhänders als Gesellschafter berührt ist.