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BSG 14.09.2006 B 12 KR 1/06 R, NWB 39/2006 S. 319

Krankenversicherung der Rentner | Beitragspflicht für Einmalzahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung

Pflichtversicherte Rentner haben für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge aus ihrer Rente ebenso wie aus laufenden Versorgungsbezügen (etwa der betrieblichen Altersversorgung) zu entrichten. Aufgrund der Neuregelung durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung werden seit dem auch „solche Leistungen” für die Beitragsbemessung erfasst, die bereits „vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden” waren. Dieser Bestimmung unterfallen Einmalzahlungen aus Direktversicherungen, die einen fälligen Leistungsanspruch ab dem gewähren mit der Folge, dass für längstens 120 Monate ein Hundertzwanzigstel hiervon als (fiktiver) monatlicher Zahlbetrag der Beitragsbemessung zugrunde gelegt wird. Ohne Bedeutung für die Beitragspflicht is...