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Gesellschaftsrecht | Limited als Komplementärgesellschaft einer KG
Für eine KG kann die Befreiung der persönlich haftenden Gesellschafterin und ihrer Organe vom Verbot des Selbstkontrahierens auch dann in das Handelsregister eingetragen werden, wenn Komplementärin eine nach englischem Recht gegründete und registrierte Limited ist. Davon zu unterscheiden ist die Eintragung der dem englischen Recht unterliegenden Vertretungsverhältnisse der Komplementärin; für deren Geschäftsführer wird eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB im Hinblick auf das englische Recht von der herrschenden Meinung abgelehnt (OLG Frankfurt/M., Beschluss v. - 20 W 191/06, DB 2006 S. 1949).