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Lohnsteuer | Wiederholungshonorare ausübender Künstler an Hörfunk- oder Fernsehproduktionen kein Arbeitslohn
Wiederholungshonorare und Erlösbeteiligungen, die an ausübende Künstler von Hörfunk- oder Fernsehproduktionen als Nutzungsentgelte für die Übertragung originärer urheberrechtlicher Verwertungsrechte gezahlt werden, stellen nach dem NWB DAAAC-03830 keinen Arbeitslohn dar.