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Körperschaftsteuer | Kapitalertragsteuer bei Forfaitierung von Ausschüttungsansprüchen durch juristische Personen des öffentlichen Rechts
Es sind vermehrt Fälle aufgetreten, in denen juristische Personen des öffentlichen Rechts Ausschüttungsansprüche gegen Eigengesellschaften „forfaitieren”. Käufer der Forderung sind Banken. In den Forfaitierungsverträgen sind Regelungen enthalten, nach denen das Bonitätsrisiko zumindest teilweise bei der veräußernden juristischen Person des öffentlichen Rechts verbleibt. Forfaitierung bedeutet den regresslosen Verkauf einer Forderung. Verbleibt das Bonitätsrisiko hinsichtlich der abgetretenen Forderung jedoch (teilweise) beim Verkäufer, liegt eine sog. unechte Forfaitierung vor. Die Abgrenzung der echten von der unechten Forfaitierung ist im jeweiligen Einzelfall aufgrund einer Gesamtbetrachtung der vertraglichen Bestimmungen vorzunehmen. Liegt eine unechte Forfaitierung vor, ist von einem ...