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BGH Urteil v. - XII ZR 308/98

Gesetze: BGB § 1570

Leitsatz

a) Die sogenannte Hausmann-Rechtsprechung findet entsprechende Anwendung, wenn der Unterhaltspflichtige in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit einem anderen Partner zusammenlebt und ein aus dieser Beziehung stammendes Kind betreut.

b) Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein seinem geschiedenen Ehegatten Unterhaltspflichtiger unter Aufgabe seiner bisherigen Erwerbstätigkeit in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft die Haushaltsführung und Kinderbetreuung übernehmen darf (Fortführung des Senatsurteils vom - XII ZR 2/95 - FamRZ 1996, 796).

Tatbestand

Fundstelle(n):
LAAAC-06629

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