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BGH Urteil v. - XI ZR 156/01

Gesetze: VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 b Fassung/

Leitsatz

Bei einem Verbraucherkredit, dessen Fälligkeit von der Auszahlung eines Bausparvertrages oder einer Kapitallebensversicherung abhängt, durch die der Kredit ganz oder teilweise getilgt werden soll, muß die vom Verbraucher zu unterzeichnende Vertragserklärung den Gesamtbetrag aller von ihm zu erbringenden Leistungen angeben.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2002 S. 480 Nr. 10
DB 2002 S. 1550 Nr. 30
DB 2002 S. 733 Nr. 14
VAAAC-05457

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