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StuB 18/2006 S. 721

1-Prozent-Regelung und Privatentnahme

Sofern ein betriebliches Kfz, bei dem die 1-Prozent-Regelung zur Anwendung kommt, noch für Fahrten im Zusammenhang mit einer anderen Einkunftsart verwendet wird, ist gem. nrkr. ? 3 K 717/04 NWB SAAAB-74438 (BFH-Az.: X R 35/05, EFG 2006 S. 403) neben der 1-Prozent-Regelung keine weitere Privatentnahme zu erfassen (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG).