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Schätzungsbefugnis, Durchführung der Schätzung und Jahresabschluss
Reicht ein buchführungspflichtiger Stpfl. nach Vornahme einer Schätzung des FA einen Jahresabschluss ein, der lediglich auf der Auswertung der laufenden Konten („Jahresverkehrswerte”) beruht, so beseitigt dieser gem. rkr. NWB MAAAB-88674 (EFG 2006 S. 1214) nicht die Schätzungsbefugnis. Bei der Durchführung der Schätzung ist zu prüfen, ob das Ergebnis, das der Jahresabschluss ausweist, wahrscheinlicher ist als die geschätzten Besteuerungsgrundlagen des FA (Bezug: § 150 Abs. 4, § 158, § 162 AO).