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StuB 18/2006 S. 723

Einkommensteuer | Änderung der Freistellungsaufträge aufgrund des StÄndG 2007

Durch das StÄndG 2007 vom (BGBl I S. 1652) ist der Sparer-Freibetrag nach § 20 Abs. 4 EStG von 1.370 € bzw. 2.740 € (bei Zusammenveranlagung) mit Wirkung vom auf 750 € bzw. 1.500 € (bei Zusammenveranlagung) abgesenkt worden. Das IV C 1 – S 2056 – 3/06 NWB LAAAB-92068 nun das abgestimmte Muster des Freistellungsauftrags für Kapitalerträge, die nach dem zufließen, veröffentlicht. Ist ein Freistellungsauftrag vor dem unter Beachtung des § 20 Abs. 4 EStG in der bis dahin geltenden Fassung erteilt worden, darf der Freistellungsbetrag für Erträge, die nach dem zufließen, nach § 52 Abs. 55f EStG nur zu 56,37 v. H. berücksichtigt werden.