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Rückstellung für nicht zurückgegebenes Leergut
(1) Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten wegen möglicher vertraglicher Schadenersatzverpflichtungen für die nicht vollständige Rückgabe von Leergut darf steuerrechtlich nur gebildet werden, wenn der Getränkehersteller von den den Schadenersatzanspruch begründenden Umständen Kenntnis hat oder zumindest eine derartige Kenntniserlangung unmittelbar bevorsteht. (2) Nach den im Getränkehandel branchenüblichen Abläufen kann im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen nur aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise mit einer vorzeitigen Inanspruchnahme des Rückgabeverpflichteten gerechnet werden (Bezug: § 5 Abs. 1, Abs. 4a, § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG; § 249 Abs. 1, § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Praxishinweise: Die bloße – vertraglich eingeräumte – Möglichkeit von Schadenersatzansprüchen für nicht zurückgegeb...