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Bewertungswahlrecht bei der formwechselnden Umwandlung
Ergänzend zu dem hat die OFD Münster zu der Frage Stellung genommen, ob die Grundsätze des auch in den Fällen der formwechselnden Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft (§ 14 i. V. mit §§ 3 ff. UmwStG 1995) anzuwenden sind. Nach Auffassung der Verwaltung ist das im Gesetz vorgesehene Bewertungswahlrecht durch die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz (§ 5 Abs. 1 EStG) eingeschränkt (vgl. Rn. 14.01 - 14.03 des , BStBl 1998 I S. 268). An dieser Rechtsauffassung hält die Finanzverwaltung weiterhin fest. Rechtsbehelfsverfahren in Fällen des Formwechsels einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft, die im Hinblick auf das oben genannte Verfahren geruht haben, sind ...