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Tabaksteuer: Überführung sichergestellter Tabakwaren in Bundeseigentum
Durchreisefälle (wie von Kuba über Spanien nach Deutschland) werden vom Normzweck des § 19 TabakStG nicht erfasst. Daher erscheint eine Überführung sichergestellter Zigarren in das Eigentum des Bundes als eine dem Kläger gegenüber unbillige Härte (Anwendbarkeit des § 216 Abs. 5 AO).