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Auslegung eines Schreibens des Steuerberaters als Einspruch
Ein Schreiben des neuen steuerlichen Beraters des Steuerpflichtigen, in dessen Mittelpunkt die Bitte an das Finanzamt steht, dem in einem Verfahren gegen den früheren Steuerberater beauftragten Rechtsanwalt uneingeschränkt Auskunft und Akteneinsicht zu gewähren, kann nicht als Einspruch gegen eine aufgrund geschätzter Besteuerungsgrundlagen ergangene Steuerfestsetzung ausgelegt werden, wenn zwar Aussetzung der Vollziehung des Bescheids beantragt wird, jedoch keinerlei Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit des Schätzungsbescheids erhoben werden.